Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Martin Rütter Landsberg am Lech Inh. Stefanie Liepert nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilaufgruppen, Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie nach Martin Rütter, die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
1.2. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
1.3. Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.
1.4. Die Auswahl der/des jeweiligen Hundetrainerin/s (Trainer mit abgeschlossenem Grundstudium") für die jeweilige Dienstleistung erfolgt ausschließlich durch die Hundeschule jeweils im Einzelfall und kann von Termin zu Termin unterschiedlich sein. Ein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Hundetrainer/In besteht für den Kunden nicht.
1.5. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 bzw. 90 Minuten), sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden, welche dieser verschuldet oder sonst zu vertreten hat, gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
1.6. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
1.7. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
2. Pflichten des Kunden
2.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.. Dasselbe gilt vor Beginn einer Unterrichtsstunde, wenn sich die ansteckende Krankheit oder die Verhaltensauffälligkeit vor Beginn der Unterrichtsstunde zeigt.
Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber ebenso vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren.
2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund von der betroffenen Unterrichtsstunde auszuschließen.
2.4. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein.
3. Zahlungskonditionen
3.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.
3.2. Die Vergütung wird als Vorauszahlung geltend gemacht.
3.3. Die Vergütung ist bis spätestens zu Beginn der jeweiligen Unterrichtsstunde zu entrichten.
4. Vertragsbeendigung / Terminabsage
4.1 Vertragslaufzeit und Kündigung
Wenn eine Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde (z. B. ein Kurs mit festen Terminen) und beide Seiten ihren vertraglichen Pflichten nachkommen, besteht während dieser Zeit kein ordentliches Kündigungsrecht. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe) bleibt natürlich weiterhin möglich. Ebenso gilt das gesetzliche Recht zur Vertragsanpassung bei grundlegenden Änderungen der Umstände (§ 313 BGB).
4.2 Rücktritt bei Einzelleistungen
Bei einzelnen Leistungen (z. B. einem gebuchten Einzeltraining) ist ein Rücktritt vom Vertrag grundsätzlich nicht vorgesehen, wenn alles wie vereinbart abläuft. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben selbstverständlich unberührt.
4.3 Einzeltermine im Bestellsystem
Unsere Hundeschule arbeitet im sogenannten Bestellsystem. Das bedeutet: Einzeltrainingstermine werden verbindlich und ausschließlich für Sie reserviert. Wenn Sie einen solchen Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn absagen, bleibt die vereinbarte Vergütung gemäß §§ 611, 615 BGB bestehen, da so kurzfristig in der Regel kein Ersatztermin vergeben werden kann.
4.4 Absage von Einzeltrainings und bestimmten Gruppenangeboten
Einzeltrainingstermine sowie einzeln gebuchte Gruppenangebote (z. B. Themenstunden, Mantrailen, Gruppenstunden oder sonstigen Beschäftigungsangeboten) können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei per E-Mail oder telefonisch abgesagt werden. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
Bei einer Absage 24 Stunden vor dem Termin werden 50 % der Kosten in Rechnung gestellt bzw. einbehalten.
Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder wird der Termin nicht wahrgenommen, sind die Kosten in voller Höhe (100 %) zu tragen – unabhängig vom Absagegrund.
Die Absage muss per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Absagegrund ist dabei unerheblich.
Diese 48-Stunden-Regel gilt auch für einzeln gebuchte Gruppenangebote, z. B. Themenstunden, Mantrailen, Gruppenstunden und auch sonstige Beschäftigungsangeboten.
4.5 Stornierungen von Kursen, Seminaren und Veranstaltungen
Für Kurse, Themenvorträge und Seminare mit festen Terminen ist eine kostenfreie Stornierung bis spätestens 14 Tage vor Beginn möglich.
Bei einer Stornierung zwischen 7 und 14 Tagen vor Beginn werden 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Beginn oder erscheint die teilnehmende Person nicht zum Termin, ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe (100 %) zu zahlen – unabhängig vom Grund der Absage.
Ist eine Teilnahme verhindert, kann nach vorheriger Absprache eine geeignete Ersatzperson benannt werden. In diesem Fall entfallen zusätzliche Stornokosten.
Die Absage muss per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Absagegrund ist dabei unerheblich. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Absage per E-Mail oder telefonisch.
Bitte beachten Sie: Für Seminare mit externen Referenten können abweichende Stornierungsfristen gelten. Diese finden Sie direkt in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
4.6 Digitale Inhalte – Widerrufsrecht
Bei der Buchung von digitalen Inhalten (z. B. Onlinekurse oder digitale Unterlagen) entfällt das gesetzliche Widerrufsrecht, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. (§ 356 Abs. 5 BGB)
4.7 Geschlossene Kurse mit festen Terminen
Wenn Sie einen Kurs mit festen Terminen buchen, haben Sie Anspruch auf die Teilnahme an allen im Kursplan genannten Terminen. Nicht wahrgenommene Termine können nicht nachgeholt oder erstattet werden.
4.8 Unterrichtsausfall durch die Hundeschule
Sollte eine Unterrichtseinheit von unserer Seite aus wichtigem Grund nicht stattfinden können (z. B. Krankheit oder Wetterlage), informieren wir Sie rechtzeitig und bieten einen Ersatztermin an.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt sind unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Hierzu zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, der Ausfall oder die erhebliche Verspätung von Verkehrsmitteln, betriebsrelevante Erkrankungen der Trainer*in sowie sonstige von den Parteien nicht zu vertretende Umstände
Erkrankungen von Kund*innen oder deren Hunden gelten ausdrücklich nicht als höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung.
Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, sind beide Parteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages entbunden. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei hierüber unverzüglich zu informieren.
Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien bemühen sich im gegenseitigen Einvernehmen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
6. Haftung
6.1. Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist In den in Satz 2 genannten Fällen haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.
6.2. Dem Verschulden des Dienstleisters nach vorstehendem Absatz 6.1. steht das Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
7. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen während der Trainings, Kurse oder Veranstaltungen der Hundeschule sind grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung der Trainer*in gestattet.
Private Foto- oder Videoaufnahmen sind zulässig, sofern keine anderen teilnehmenden Personen, deren Hunde oder die Trainer*in erkennbar abgebildet oder aufgezeichnet werden und der Trainingsablauf dadurch nicht gestört wird.
Eine Veröffentlichung der Aufnahmen (z. B. in sozialen Medien, auf Websites oder in Messenger-Diensten) ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung aller erkennbar abgebildeten Personen zulässig.
8. Unterlagen
Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
9. Datenschutz
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Widerrufsrecht
10.1 Ein Widerrufsrecht besteht – sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben – nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
Dies betrifft insbesondere Einzeltrainings, Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Workshops und sonstige Veranstaltungen, die zu einem festen Termin oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums stattfinden.
In diesen Fällen steht Kund*innen kein Widerrufsrecht zu; die Buchung ist verbindlich.
Für digitale Inhalte, Onlineangebote oder Leistungen ohne festen Termin gelten die gesetzlichen Widerrufsregelungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2. Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen auf die separat herunterladbare Widerrufsbelehrung.
11. Vorrang der Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
12. Nebenbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.


